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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: WG: Erfassen der Bau- und Unterhaltsbedürfnisse 2026
Datum: Mon, 3 Mar 2025 16:43:06 +0100
Von: Grunder, Priska (INF) <priska.grunder@unibe.ch>
An: INF-DG-DOSI <dosi.inf@unibe.ch>


Guten Nachmittag

 

Wir haben wieder die Gelegenheit unsere Bau- und Unterhaltsbedürfnisse für 2026 einzugeben.

 

Im Anhang eine Übersicht, welche der Eingaben aus früheren Jahren noch am Laufen sind. Diese müssen nicht neu eingegeben werden.

 

Bitte gebt mir Eure Wünsche bis am Mittwoch, 9. April 2025 per Mail an. Alle Bedürfnisse, die nach dem 9.4.25 angegeben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Danke und beste Grüsse

 

Priska Grunder

 

 

Von: Betrieb und Technik, Bau und Unterhalt <bub.bt@unibe.ch>
Gesendet: Freitag, 28. Februar 2025 11:48
An: Grunder, Priska (INF) <priska.grunder@unibe.ch>
Betreff: Erfassen der Bau- und Unterhaltsbedürfnisse 2026

 

Bau- und Unterhaltsbedürfnisse 2026

Klicken Sie hier wenn Sie Probleme haben die Email zu lesen.





Erfassen der Bau- und Unterhaltsbedürfnisse 2026

Geht an: Geschäftsführende Direktorinnen und Direktoren aller Institute und Kliniken der Universität Bern

Zur Information an: Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Personal aller Institute und Kliniken der Universität Bern

 

Ausgenommen sind Universitäre Kliniken mit Standort Inselareal und einzelne Areale und Organisationseinheiten mit Verteiler nach Absprache.

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Mit diesem Schreiben erhalten Sie von Bau und Unterhalt (BU) die notwendigen Informationen, zum Ablauf und zur Erfassung der Bau- und Unterhaltsbedürfnisse (BUB), an der Universität Bern.
 

Dieses Informationsschreiben dient dazu, alle Organisationseinheiten über den allgemeinen Ablauf der Gesuchsanmeldung zu orientieren. Alle Institutionen, welche in den letzten Jahren bereits Gesuche eingereicht haben, werden von BU über die gemeldete Kontaktperson Bau (K-Bau) in den nächsten Tagen mit zusätzlichen Informationen separat angeschrieben. Sie müssen in diesem Fall keine weiteren Schritte unternehmen.
 

Wenn Ihre Institution zum ersten Mal einen BUB einreichen, respektive eine neue Kontaktperson Bau (K-Bau) melden möchten, gehen Sie wie folgt vor:

 

  • Bestimmen Sie eine zuständige Person im Institut, welche alle Bau- und Unterhaltsbedürfnisse intern sammelt und nach Prioritäten bei BU im System erfasst. Eine Ansprechperson im Institut vereinfacht die Kommunikation und kann Doppelspurigkeit vermeiden. Diese Kontaktperson Bau (K-Bau) muss über kein bauliches/technisches Fachwissen verfügen. Es geht um den administrativen Teil des Prozesses.
  • Link zum Anmeldeformular für K-Bau:
    CAFM-Applikationen - Berechtigungsantrag
    Unter «Antrag für» ist «BUB-Planon» auszuwählen. Pro Organisationseinheit kann in der Regel nur eine Kontaktperson erfasst werden.
  • Bei der Erfassung von Anträgen im System ist zu beachten, dass Baubedürfnisse, welche strukturelle Änderungen an Räumen und Haustechnikanlagen erfordern (z.B. Umbauten, Umnutzungen, Versetzen / Abbrechen von Wänden, neue Medienanschlüsse, Klimatisierung, usw.) ausführlich begründet werden müssen.

 

Das Erfassen von planbaren Bau- und Unterhaltsbedürfnissen für das Jahr 2026, ist bis und mit Donnerstag, 10. April 2025 möglich. Verspätet eintreffende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
 

Die Eingabefrist ist mit dem für die bauliche Ausführung zuständigen Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) abgesprochen. Nach Ablauf der Frist werden die Gesuche aufgearbeitet und dem AGG übergeben. Wo möglich, wird BU die Situation vor Ort zusammen mit Ihnen und dem AGG vor den Semesterferien besichtigen. Das Umsetzen der bewilligten Gesuche ist im Laufe des nächsten Jahres vorgesehen.
 

Dank diesem Zeitplan ist es möglich, viele der eingereichten Gesuche noch im laufenden Jahr genauer abzuklären und Untersuchungen in Auftrag zu geben. Das AGG hat dadurch einerseits die Möglichkeit die Kostensicherheit bei der Budgetierung zu erhöhen und andererseits aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes auch grössere Massnahmen innerhalb eines Kalenderjahres zu realisieren.
 

Für Rückmeldungen zu bereits realisierten oder nicht mehr aktuellen Massnahmen, die als abgeschlossen zu bezeichnen sind, danken wir Ihnen. Mit diesen Informationen unterstützen Sie uns, die Datenbank aktuell zu halten.

Haben Sie Fragen zum Ablauf oder dem Vorgehen? Sie finden die zuständige Person Bau und Unterhalt für die entsprechende Liegenschaft auf der Website (Bau und Unterhalt) im Dokument "Zuständigkeit BU nach Liegenschaft".

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Ihre geschätzte Mitarbeit.
 

Freundliche Grüsse

 

Bau und Unterhalt

 

 

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