Sehr
geehrte Damen
und Herren
Mit diesem
Schreiben
erhalten Sie
von Bau und
Unterhalt (BU)
die
notwendigen
Informationen,
zum Ablauf und
zur Erfassung
der Bau- und
Unterhaltsbedürfnisse
(BUB), an der
Universität
Bern.
Dieses
Informationsschreiben
dient dazu,
alle
Organisationseinheiten
über den
allgemeinen
Ablauf der
Gesuchsanmeldung
zu
orientieren.
Alle
Institutionen,
welche in den
letzten Jahren
bereits
Gesuche
eingereicht
haben, werden
von BU über
die gemeldete
Kontaktperson
Bau (K-Bau) in
den nächsten
Tagen mit
zusätzlichen
Informationen
separat
angeschrieben.
Sie müssen in
diesem Fall
keine weiteren
Schritte
unternehmen.
Wenn Ihre
Institution
zum ersten Mal
einen BUB
einreichen,
respektive
eine neue
Kontaktperson
Bau (K-Bau)
melden
möchten, gehen
Sie wie folgt
vor:
- Bestimmen Sie eine
zuständige
Person im
Institut,
welche alle
Bau- und
Unterhaltsbedürfnisse
intern sammelt
und nach
Prioritäten
bei BU im
System
erfasst. Eine
Ansprechperson
im Institut
vereinfacht
die
Kommunikation
und kann
Doppelspurigkeit
vermeiden.
Diese
Kontaktperson
Bau (K-Bau)
muss über kein
bauliches/technisches Fachwissen verfügen. Es geht um den
administrativen
Teil des
Prozesses.
- Link zum
Anmeldeformular
für K-Bau:
CAFM-Applikationen
-
Berechtigungsantrag
Unter «Antrag
für» ist «BUB-Planon»
auszuwählen.
Pro
Organisationseinheit
kann in der
Regel nur eine
Kontaktperson
erfasst
werden.
- Bei der Erfassung von
Anträgen im
System ist zu
beachten, dass
Baubedürfnisse, welche strukturelle Änderungen an Räumen und
Haustechnikanlagen
erfordern
(z.B.
Umbauten,
Umnutzungen,
Versetzen /
Abbrechen von
Wänden, neue
Medienanschlüsse,
Klimatisierung, usw.) ausführlich begründet werden müssen.
Das
Erfassen von
planbaren Bau-
und
Unterhaltsbedürfnissen
für das
Jahr 2026,
ist bis und
mit Donnerstag,
10. April
2025 möglich.
Verspätet
eintreffende
Anträge können
nicht mehr
berücksichtigt
werden.
Die
Eingabefrist
ist mit dem
für die
bauliche
Ausführung
zuständigen
Amt für
Grundstücke
und Gebäude
(AGG)
abgesprochen.
Nach Ablauf
der Frist
werden die
Gesuche
aufgearbeitet
und dem AGG
übergeben. Wo
möglich, wird
BU die
Situation vor
Ort zusammen
mit Ihnen und
dem AGG vor
den
Semesterferien
besichtigen.
Das Umsetzen
der
bewilligten
Gesuche ist im
Laufe des
nächsten
Jahres
vorgesehen.
Dank diesem
Zeitplan ist
es möglich,
viele der
eingereichten
Gesuche noch
im laufenden
Jahr genauer
abzuklären und
Untersuchungen
in Auftrag zu
geben. Das AGG
hat dadurch
einerseits die
Möglichkeit
die
Kostensicherheit
bei der
Budgetierung
zu erhöhen und
andererseits
aufgrund des
fortgeschrittenen
Planungsstandes auch grössere Massnahmen innerhalb eines Kalenderjahres
zu
realisieren.
Für
Rückmeldungen
zu bereits
realisierten
oder nicht
mehr aktuellen
Massnahmen,
die als
abgeschlossen
zu bezeichnen
sind, danken
wir Ihnen. Mit
diesen
Informationen
unterstützen
Sie uns, die
Datenbank
aktuell zu
halten.
Haben Sie
Fragen zum
Ablauf oder
dem Vorgehen?
Sie finden die
zuständige
Person Bau und
Unterhalt für
die
entsprechende
Liegenschaft
auf der
Website (Bau
und Unterhalt)
im Dokument
"Zuständigkeit
BU nach
Liegenschaft".
Besten Dank
für die
Kenntnisnahme
und Ihre
geschätzte
Mitarbeit.
Freundliche
Grüsse
Bau und
Unterhalt
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